Obdachlosenunterkünfte
Die Unterbringung von Obdachlosen gehört zu den Pflichtaufgaben der jeweiligen Gemeinde. Da wir, die Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH ein Tochterunternehmen der Stadt Fellbach sind, üben wir somit im Auftrag der Stadt das Belegungsrecht aus.